"Das Gewehr ist nach heutigem Sprachgebrauch, mit Ausnahme des Luftgewehrs, eine zu den Handfeuerwaffen zählende Schusswaffe, die als Schulterwaffe (von der Schulter geschossen) mit zwei Händen ...
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zu bedienen ist. Das deutsche Waffenrecht definiert Gewehre als Langwaffen.
Gewehre mit gezogenem Lauf oder Polygonlauf werden als Büchsen bezeichnet, während solche mit glattem Laufinneren Flinten genannt werden. Weitere Unterscheidungen bestehen auf Grund der Bauweise, Ladeeinrichtung und Verwendung sowie im Sprachgebrauch." - (de.wikipedia.org 08.09.2020)